Was tun
im Schadenfall?

Den ersten richtigen Schritt haben Sie schon getan. Sie haben zu uns gefunden.

Wir sind ein qualifiziertes und unabhängiges Kfz-Sachverstän­digenbüro. Wir erstellen für Sie Gutachten für Kfz aller Art.

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Haftpflicht­gutachten für Pkw und Lkw

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Kasko­gutachten für Pkw und Lkw

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Schaden­gutachten für Motorräder und Fahrräder

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Gutachten für Bau­maschinen, Geräte und Krane

Unsere Tipps aus der Praxis

1

Korrekte Gutachten

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie deshalb unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen bzw. bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
2

Wahlfreiheit

Bestehen Sie auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich! Selbst wenn der Schaden auch für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden (unter ca. 750,00 Euro) ist, lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein. Sie sind in der Beweispflicht bei Unklarheiten!
3

Wertminderung

Denken Sie an die Wertminderung, die Ihnen nach einer Unfallreparatur Ihres Fahrzeuges häufig zusteht. Nur der unabhängige Kfz-Sachverständige ermittelt diese neutral und marktgerecht.
4

Kosten

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden gegenüber der Gegenseite geltend gemacht werden.